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HSM Behandlung von Schwerverletzen


Die benannten HSM-Traumazentren gewährleisten gemäss Beschluss über die Leistungszuteilung vom 28.03.2017 die 24-stündige Aufnahme und Versorgung von Schwerverletzten und stellen die notwendigen Voraussetzungen für die Behandlung von schwerverletzten Patienten sicher.

  • Sie führen ein Register. Das Register muss eine einheitliche, standardisierte und strukturierte Erfassung der Prozess- und Ergebnisqualität garantieren. Inhalt und Form des Registers müssen als Grundlage für eine schweizweit koordinierte klinische Versorgung und Forschungsaktivität genutzt werden können.
  • Sie nehmen neben der Erfassung der Traumafälle im Rahmen der Kodierungs- und Abrechnungsregeln auch die Berechnung des ISS und eine AIS-Codierung vor und stellen die für die Weiterentwicklung der Abbildung von Schwerverletzten in medizinischen Routinedaten notwendigen Daten zur Verfügung.
  • Sie sind in ein anerkanntes Programm für Weiter- und Fortbildung in den Bereichen Notfallmedizin und Traumatologie/Unfallchirurgie eingebunden und nehmen an klinischen Forschungsprojekten teil.
  • Sie erstatten den IVHSM-Organen zuhanden des Projektsekretariats jährlich Bericht über ihre Tätigkeiten. Die Berichterstattung umfasst die Offenlegung ihrer Fallzahlen, ihrer Tätigkeiten in Forschung und Lehre sowie der im Rahmen des Registers erhobenen Daten zur Prozess- und Ergebnisqualität. Für die Berichterstattung zuhanden der IVHSM-Organe bestimmen die vorgenannten Zentren ein Koordinationszentrum.