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Rechtliche Grundlagen HSM


Die Details der rechtlichen Grundlagen können auf der Homepage der Gesundheitsdirektorenkonferenz eingesehen werden.

Hier findet sich auch das Beschluss vom 06.10.2015 als Revision des abgelaufenen Beschlusses vom 21.06.2011, welcher die Schwerverletzenversorgung der HSM zuweist, sowie weitere Detailinformationen, wenn sie unter "Schwerverletzte" suchen.

In diesem heisst es:
"Beschluss über die Zuordnung der Behandlung von Schwerverletzten zur hochspezialisierten Medizin (HSM)


Das Beschlussorgan der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM Beschlussorgan) hat nach Einsichtnahme in den Antrag des HSM Fachorgans an seiner Sitzung vom 17. September 2015 gestützt auf Artikel 39 Absatz 2bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) sowie Artikel 3 Absätze 3–5 der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) beschlossen:

Zuordnung zur HSM
Die Behandlung von Schwerverletzten wird der hochspezialisierten Medizin zugewiesen.
Der ausgewählte Bereich umfasst:
– Erwachsene mit einer schweren, lebensbedrohlichen Einzel- oder Mehrfachverletzung, mit einer Verletzungsschwere nach Injury Severity Score (ISS) von mindestens 20 Punkten,
– Erwachsene mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma (AIS-Head ≥3).

Der Beschluss ist Bestandteil der gemeinsamen Spitalliste der Vereinbarungskantone gemäss Artikel 39 KVG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 4 IVHSM und bildet die Grundlage für die Planungs- und Zuteilungsentscheide im ausgeschiedenen Bereich."